Ist an einem Zahn das Zahnmark (Pulpa) durch eine Entzündung bereits irreversibel geschädigt bzw. hat der bakterielle Zerfall des Zahnmarks bereits eingesetzt, so muss dieser Zahn heute nicht gleich extrahiert werden, sondern es kann versucht werden, ihn durch eine Wurzelbehandlung noch viele Jahre zu erhalten.
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Wurzelbehandlung bedeutet das komplette Entfernen des Zahnmarkes, der Bakterien und der Gewebsreste aus dem Wurzelkanal sowie die randdichte Füllung desselben. Der Aufwand einer Wurzelbehandlung richtet sich z.B. nach der Anzahl der Wurzeln, die der betreffende Zahn hat, und deren Form (gekrümmt oder gerade, mit gut durchgängigem Kanal oder teilweise zugewachsen), seiner Stellung im Gebiss und damit Erreichbarkeit für den Behandler (Frontzahn oder Weisheitszahn, gekippt, gedreht oder gerade in der Zahnreihe stehend), nach Speichelfluss, Zungenmotorik und anderen Einflüssen.
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Seit dem 01.01.2004 gelten für gesetzlich versicherte Patienten neue Richtlinien für die Wurzelbehandlung an Backenzähnen zu Lasten der Krankenkassen. Danach übernehmen die Krankenkassen nur noch dann die Kosten für eine Wurzelbehandlung, wenn:
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Behandlungsversuche mit unklaren Erfolgsaussichten oder Behandlungswiederholungen werden durch die Krankenkasse nicht getragen.
Trotzdem ist natürlich die Erhaltung der eigenen Zähne durch eine Wurzelbehandlung auch über diese von den gesetzlichen Kassen sehr eng gefassten Indikationen hinaus für viele ein verständlicher Wunsch. Immerhin kann nur durch eine Wurzelbehandlung ein erkrankter Zahn noch einige Zeit erhalten werden.
Wir möchten Ihnen deshalb diese aufwändige zahnärztliche Leistung anbieten, damit Ihre Zähne erhalten werden können. Eine Wurzelbehandlung ist zwar keine Erfolgsgarantie, erspart Ihnen aber in den meisten Fällen größeren und teureren Zahnersatz (Brücke, Prothese, Implantat)
Welche Möglichkeiten sich Ihnen gemeinsam mit uns in den Fällen eröffnen, in denen die Wurzelbehandlung nicht als Kassenleistung durchführbar ist, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch